MAV Infos …
×

Informationen für Mitarbeitervertretungen

Termine, Arbeitshilfen und weitere Materialien für Ihre Arbeit.

Bis zum Jahr 2028 wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Malteser Rettungsdienst von 48 Stunden schrittweise auf 42 Stunden reduziert.
Für Notfallsanitäter wird es zudem eine Zulage von bis zu 400 Euro geben.

Das hat die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands (Bundeskommission) am 20. Juni in Köln beschlossen. Mit dem Beschluss wollen die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst verbessern und den Beruf attraktiver machen.

Mit bundesweit über 8.000 Beschäftigten im Rettungsdienst ist der Malteser Hilfsdienst einer der großen Anbieter in Deutschland.

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unser Beschluss bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst eine enorme Entlastung. Die Begrenzung der überlangen Arbeitszeiten war längst fällig. Der Rettungsdienst ist eine anspruchsvolle, wichtige Tätigkeit. Das Personal im Rettungsdienst dürfen wir nicht verheizen. Wir hoffen, dass dies als Signal bei den anderen Anbietern im Rettungsdienst verstanden wird und sich die Arbeitsbedingungen bundesweit verbessern.“

Höchstarbeitszeit wird begrenzt

Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit sinkt bereits ab dem 1. Januar 2025 von 48 Stunden um drei auf 45 Stunden. Die Höchstarbeitszeit sinkt dann in jedem Jahr um eine weitere Stunde. Ab 2028 beträgt die Höchstarbeitszeit 42 Stunden pro Woche.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ergibt sich aus der regulären Arbeitszeit von 39 Stunden, die bei Anwendung von Arbeitsbereitschaft auf derzeit noch 48 Stunden verlängert werden kann.

Zulage für Notfallsanitäter

Beide Seiten einigten sich in der Bundeskommission der Caritas zudem auf eine monatliche Zulage für Notfallsanitäter. Die Höhe der Zulage steigt mit den Jahren der Anstellung: ab dem dritten Tätigkeitsjahr 150 Euro, ab dem fünften Tätigkeitsjahr 250 Euro und ab dem siebenten Tätigkeitsjahr 400 Euro.

Die Zulage wird bis spätestens ab dem 1. Januar 2028 gezahlt. Bei Neuausschreibungen ist die Zulage bereits ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Zur Deckung des Personalbedarfs kann die Zulage ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden.

 

Torsten Böhmer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 01516 5851 511
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Oliver Hölters
Sprecher der Mitarbeiterseite
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!